Inhalte
Prävention statt Kündigung - der besondere Kündigungsschutz
Sicherung des Arbeitsplatzes - welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung?
Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet, aktiv zu werden. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen. Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/Personalrats und des Inklusionsamts.
Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 167 SGB IX verankert. Sie sollen verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden.
• Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
• Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
• Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Kündigungsverfahren
• Rechtsfolgen der Kündigung
• Aktuelle Rechtsprechung
Impulsreferat, Diskussion, praktische Übungen, Arbeit in Kleingruppen
Fachkräfte des ZBFS-Inklusionsamts
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5, 91438 Bad Windsheim
Bad Windsheim
Anreise mit der Bahn
Uhrzeit: 10:00 - 15:45
Details zu den Kosten der mehrtägigen Kurse finden Sie in den AGB unter Punkt 5 - LINK zu den AGB
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage