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Feststellung der Behinderung und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch – was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt das Vorliegen sowie den Grad einer Behinderung fest.
Insbesondere geht es hierbei um das Verfahren der medizinischen Beurteilung verschiedener Behinderungsarten sowohl physischer als auch psychischer Herkunft, um Besonderheiten bei der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft für erwerbstätige Personen sowie die verschiedenen Antragsarten, das Ausweiswesen und Nachteilsausgleiche.
In diesem Kurs werden wichtige Fragen und die richtigen Antworten umfassend behandelt, sowie die
Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Versorgungsamts dargestellt.
• Antragstellung – worauf es ankommt, Verfahrensbeschleunigung
• Aussagekraft von Arztbefunden – Beeinflussungsmöglichkeiten
• Einstufung verschiedener Behinderungsarten
• Grad der Behinderung (GdB) – Bildung des Gesamt-GdB
• Nachteilsausgleiche
• Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung
• Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten
• Widerspruch – Rechtsbehelfe
Vortrag, Diskussion
Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts, Facharzt
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Weitere Informationen erhalten Sie beim Grundig Tagungsbüro