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Inklusionsvereinbarungen
Die Inklusionsvereinbarung – worum geht es?
Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen.
Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen.
Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt.
Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen.
Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit.
• Inklusionsvereinbarungen nach dem § 166 SGB IX
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Fachkräfte des ZBFS-Inklusionsamts
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Inklusionsvereinbarungen zum Kurs mit.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Grundig Tagungsbüro