3 Die inklusive Werkzeugkiste

Der allgemeine und besondere Kündigungsschutz

Kündigung und Schwerbehinderung – welche Besonderheiten gibt es?

Nach wie vor bestehen hinsichtlich der Kündigung schwerbehinderter Menschen häufig Unsicherheiten. Zwar gibt es den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, was jedoch nicht bedeutet, dass diese unkündbar sind.

In dieser Veranstaltung werden wichtige Themen rund um den Kündigungsschutz erläutert, zum Beispiel für wen der besondere Kündigungsschutz gilt, ab wann dieser eintritt und welche Voraussetzungen und Formen der Kündigung zu beachten sind.

Inhalte:

• Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags, die wesentlichen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten
• Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX
• Wer wird geschützt? Wo sind die Grenzen des Schutzes?
• Welche Kündigungsarten und -gründe gibt es?
• Wurde das Präventionsverfahren durchgeführt?
• Aktuelle Rechtsprechung

Methodik:

Vortrag, Diskussion, Folien


Hinweis:
Zum Kurs bringen sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage

Referenten:

Fachkräfte des ZBFS-Inklusionsamts, Richter

Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter, Mitglieder des Personalrats, Inklusionsbeauftragte/-r des Arbeitgebers, Mitglieder des Betriebs- und Personalrats, Andere Funktionsträger eines Betriebes/einer Dienststelle

Tagungsort:
Grundig Akademie Seminarzentrum
Ostendstr. 242
Nürnberg


Datum: 18.05.2026
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Kursnummer: 524
Kosten: kostenfrei