Inhalte
Die Inklusionsvereinbarung
Die Inklusionsvereinbarung – worum geht es?
Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen.
Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen.
Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt.
Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen.
Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit.
• Inklusionsvereinbarungen nach dem § 166 SGB IX
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Fachkräfte des ZBFS-Inklusionsamts
Grundig Akademie Seminarzentrum
Ostendstr. 242
Nürnberg
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Hinweis:
Bitte bringen Sie zum Kurs „Die Inklusionsvereinbarung“, wenn möglich, ein internetfähiges Endgerät (z. B. Laptop, Tablet) mit, mit dem Sie umfangreichere Texte lesen können. Im Kurs ist es ggf. erforderlich, dass eine eigene Internetrecherche erfolgt. Notfalls würde auch Ihr Smartphone ausreichen. Dennoch wird ein größeres Gerät empfohlen.
Des Weiteren bitten wir Sie auch darum, bereits bestehende Inklusionsvereinbarungen und/oder neue Entwürfe von Inklusionsvereinbarungen mitzubringen. Vielen Dank!


Kurs buchen