Inhalte
Teilhabe am Arbeitsleben: Mitwirken bei Personalentscheidungen
Um einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, müssen möglichst frühzeitig entsprechende Aktivitäten entwickelt werden. Vertrauenspersonen sollen bei der Eingliederung/Einstellung und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben aktiv mitwirken können.
Dazu gilt es, Hilfebedarf im Betrieb oder in der Dienststelle zu erkennen, Möglichkeiten zur Unterstützung aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Das Inklusionsamt kann dabei mit vielfältigen Instrumenten behilflich sein, Auswirkungen einer Behinderung in Bezug auf Einsatz- und Leistungsfähigkeit im Betrieb oder in der Dienststelle zu reduzieren oder zu beseitigen.
Aufbauend auf den Grundkurs werden hier die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Berufstätiger auf der Basis des SGB IX ausführlich dargestellt.
• Eckpunkte des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, Teil 3)
• Mitwirken bei Personalentscheidungen
• Betriebliche Zusammenarbeit (Prävention, BEM, Inklusionsvereinbarung)
• Arbeitsgestaltung
• Leistungen des Inklusionsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
• Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Fachkräfte des ZBFS-Inklusionsamts
Uhrzeit: 10:00 - 15:45
Details zu den Kosten der mehrtägigen Kurse finden Sie in den AGB unter Punkt 6 - LINK zu den AGB
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs sind Grundkenntnisse im Schwerbehindertenrecht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Grundig Tagungsbüro