Fachkurs

Inklusionsvereinbarungen

Die Inklusionsvereinbarung – worum geht es?

Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen.

Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen.

Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt.

Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen.

Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit.

Inhalte:

• Inklusionsvereinbarungen nach dem § 166 SGB IX

Methodik:

Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit

Referenten:

Fachkräfte des ZBFS-Inklusionsamts

Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter, Inklusionsbeauftragte/-r des Arbeitgebers, Mitglieder des Betriebs- und Personalrats, Andere Funktionsträger eines Betriebes/einer Dienststelle

Tagungsort:
Haus des Stiftens gGmbH
Landshuter Allee 11
München
Anreise mit der Bahn

Datum: 25.07.2024
Uhrzeit: 09:00 - 16:00
Kursnummer: 118
Kosten: kostenfrei

Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Inklusionsvereinbarungen zum Kurs mit.

Kurs bereits ausgebucht
Weitere Informationen erhalten Sie beim Grundig Tagungsbüro